Der AK Vorrat hat eine bisher geheime Übereinkunft zur Auslieferung von Informationen über Deutsche an die USA veröffentlicht.
Der nun von der deutschen Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung [AK Vorrat] veröffentlichte Text der Übereinkunft sieht vor, einer ungenannten Zahl von US-Behörden [darunter US-Strafverfolger, US-Grenzbehörden und US-Geheimdienste] einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken zu ermöglichen - ein europaweit einzigartiges Vorhaben.
Außerdem sollen deutsche Behörden den USA ungefragt melden dürfen, welche Personen sie der Beteiligung an oder Planung von terroristischen Aktivitäten verdächtigen.
Willkürliche Datenabfrage und -weitergabe
Die Abfrage der deutschen Datenbanken soll laut AK Vorrat keinerlei Verdachtsgrad oder Anlass voraussetzen und könnte willkürlich geschehen, die abgefragten Informationen könnten zudem an beliebig viele andere US-Behörden weitergeleitet werden.
Europäer erhielten des Weiteren kein Recht, unabhängige Gerichte anzurufen, um sich gegen irrtümliche oder illegale Maßnahmen der US-Behörden zu wehren. Nicht einmal unabhängige Datenschutzbeauftragte existieren in den USA, so die Bürgerrechtler.
Bisher erlaubt das Rechtshilfegesetz eine Weitergabe persönlicher Daten nur an Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau.
Datenschutz wie in Thailand, Philippinen
Das Datenschutzniveau der USA entspricht einer Untersuchung der britischen Bürgerrechtsorganisation Privacy International zufolge jedoch demjenigen der Philippinen und Thailands und keinesfalls europäischen Standards.
Der nun von der deutschen Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung [AK Vorrat] veröffentlichte Text der Übereinkunft sieht vor, einer ungenannten Zahl von US-Behörden [darunter US-Strafverfolger, US-Grenzbehörden und US-Geheimdienste] einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken zu ermöglichen - ein europaweit einzigartiges Vorhaben.
Außerdem sollen deutsche Behörden den USA ungefragt melden dürfen, welche Personen sie der Beteiligung an oder Planung von terroristischen Aktivitäten verdächtigen.
Willkürliche Datenabfrage und -weitergabe
Die Abfrage der deutschen Datenbanken soll laut AK Vorrat keinerlei Verdachtsgrad oder Anlass voraussetzen und könnte willkürlich geschehen, die abgefragten Informationen könnten zudem an beliebig viele andere US-Behörden weitergeleitet werden.
Europäer erhielten des Weiteren kein Recht, unabhängige Gerichte anzurufen, um sich gegen irrtümliche oder illegale Maßnahmen der US-Behörden zu wehren. Nicht einmal unabhängige Datenschutzbeauftragte existieren in den USA, so die Bürgerrechtler.
Bisher erlaubt das Rechtshilfegesetz eine Weitergabe persönlicher Daten nur an Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau.
Datenschutz wie in Thailand, Philippinen
Das Datenschutzniveau der USA entspricht einer Untersuchung der britischen Bürgerrechtsorganisation Privacy International zufolge jedoch demjenigen der Philippinen und Thailands und keinesfalls europäischen Standards.
Der AK Vorrat ruft daher den deutschen Bundestag auf, seine Zustimmung zu dem ohne parlamentarische Beteiligung, hinter verschlossenen Türen und im deutschen Alleingang von Wolfgang Schäuble [CDU] und Brigitte Zypries [SPD] ausgehandelten Plan zu verweigern, weil er in Deutschland lebende Menschen in die Gefahr systematischer Menschenrechtsverletzungen durch die USA bringt.
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