Dienstag, 6. Februar 2007

Sextäter bleibt in psychiatrischer Klinik

JUSTIZ-WIRRUNGEN

Der Fall Uwe K. hat einen Streit zwischen Justizministerin Zypries und Brandenburgs Innenminister Schönbohm ausgelöst. Nach Auffassung von Zypries versäumten die Behörden rechtzeitig einen Antrag zu stellen. Heute legte ein Amtsgericht fest: K. bleibt vorerst in der Psychiatrie.

Berlin - Nach der vorübergehenden Freilassung eines 42-jährigen Sexualstraftäters in Brandenburg/Havel hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) Vorwürfe gegen die Potsdamer Landesregierung erhoben. Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) werfe dem Bundesgesetzgeber vor, er habe eine Regelungslücke nicht geschlossen. "Tatsache ist aber, dass die Brandenburger Behörden gar keinen Antrag bei Gericht auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gestellt haben", sagte Zypries in einem Interview der "Bild"-Zeitung. Dagegen bekräftigte Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg, dass eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht möglich gewesen wäre.

In einem Interview mit dem RBB-Programm radioeins verwies er erneut auf die Gesetzeslücke, wonach diese nicht bei Straftaten verhängt werden könne, die zwischen 1990 und 1995 auf dem Gebiet der neuen Bundesländer begangen wurden. Der 42-jährige Sexualverbrecher hatte zwischen 1992 und 1995 in Falkensee bei Berlin neun Mädchen gequält und vergewaltigt.

Uwe K. bleibt vorerst in der Psychiatrie

Der als gefährlich eingestufte Mann war nach elf Jahren Haft kurz vor dem ursprünglich geplanten Entlassungstermin am 25. Januar aus dem Gefängnis Brandenburg/Havel entlassen worden. Die Polizei nahm ihn einige Tage später in Gewahrsam.

Nun wird er vorerst in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Die Entscheidung stützt sich nach Angaben eines Gerichtssprechers auf das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz. Das Amtsgericht Brandenburg sah nach einer Anhörung des 42-Jährigen heute Abend "dringende Gründe" für die Annahme, dass er infolge einer Krankheit "jederzeit erneut sexuell motivierte Straftaten begehen wird". Er stelle somit eine Gefahr für Leib und Leben anderer Personen dar.

Bei der Entscheidung stützten sich die Richter auf das Gutachten des Amtsarztes. Dieser hatte dem Mann gestern eine sogenannte dissoziale Persönlichkeitsstörung sowie eine psychosexuelle Fehlentwicklung attestiert. Ferner lag dem Gericht die Einschätzung eines Arztes der psychiatrischen Einrichtung vor, in die Uwe K. gestern auf Antrag der Stadt eingewiesen worden war.

Das Gericht hat die einstweilige Anordnung zum Verbleib in der geschlossenen Psychiatrie bis 20. März befristet. Während dieser Zeit soll der Mann beobachtet und ein psychiatrisches Sachverständigen-Gutachten erstellt werden. Dieses soll Grundlage für ein Hauptsacheverfahren werden, bei dem über einen längerfristigen Verbleib in einer geschlossenen Klinik entschieden wird. K. kann gegen die einstweilige Anordnung Rechtsmittel einlegen. Darüber müsste dann das Landgericht Potsdam entscheiden.

Generalstaatsanwalt Rautenberg bezeichnete die Einweisung als keine dauerhafte Lösung. Zypries bekräftigte, sie wolle dafür sorgen, dass eine Klarstellung der Rechtslage in "DDR-Altfällen" bis zur Sommerpause im Gesetzblatt steht.

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