Montag, 5. Februar 2007

Anklage gegen Chodorkowski und Lebedew

St. Petersburg. Die Generalstaatsanwaltschaft legt heute ihre neuen Anschuldigungen gegen Michail Chodorkowski und Platon Lebedew vor. Im ostsibirischen Tschita, wohin die beiden Gefängnisinsassen gebracht wurden, herrschen deshalb verschäfte Sicherheitsmaßnahmen.

Nach Angaben der Anwälte der beiden Ex-Oligarchen war ihnen zunächst nicht klar, welche Straftaten die Anklagebehörde ihren Mandanten jetzt vorwirft. Angeblich soll es sich um Geldwäsche handeln. Der Termin zur Vorlage der Anklageschrift wurde auf 14 Uhr Ortszeit festgesetzt.

Die Anwälte waren am Sonntag Abend vor dem Abflug nach Tschita im Moskauer Flughafen von der Polizei etwas eine Stunde aufgehalten worden. wie Juri Schmidt berichtete, sei es ihnen nur deshalb gelungen, frei zu kommen, weil sie „Lärm schlugen“ und zahlreiche Massenmedien und die Moskauer Anwaltskammer über ihre Festsetzung berichteten. Laut Schmidt sind in Tschita zahlreiche Straßen im Umkreis des Gebäudes der Staatsanwaltschaft gesperrt.

Ex-Yukos-Chef Michail Chodorkowski und der ehemalige Leiter der Menatep-Bank Platon Lebedjew waren 2005 zu je acht Jahren Haft verurteilt worden. Ihnen waren vor allem Steuervergehen zur Last gelegt worden.

Lebedew wurde zur Verbüßung in eine Strafkolonie am Polarkreis im Nordural gebracht, Chodorkowski in ein Lager in Krasnokamensk, 500 Kilometer von Tschita entfernt. Seit Dezember befinden sich beiden Häftlinge im Untersuchungsgefängnis der ostsibirischen Stadt, wo sie wegen der neuen Anschuldigungen verhört wurden.

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