Die von König Mohammed vorgeschlagenen Reformen stoßen in Marokko auf Zustimmung. In einem Referendum sprach sich eine Mehrheit der Wähler dafür aus.
Für die Verfassungsreform zur Einschränkung der Machtbefugnisse von König Mohammed VI. votierten dem vorläufigen Ergebnis zufolge 98,49 Prozent der Wähler. Diese Zahl gab das Innenministerium in Rabat in der Nacht zum Samstag (02.07.2011) bekannt.
Die Reform sieht vor, die Befugnisse von Ministerpräsident, Parlament und Justiz zu erweitern, räumen dem König aber weiterhin die zentrale Rolle im politischen System ein.
Die Wahlbeteiligung lag nach ersten offiziellen Angaben bei mehr als 70 Prozent. Insgesamt waren etwa 13 Millionen Marokkaner aufgerufen, über das neue Grundgesetz abzustimmen. Das Referendum sei in "normaler Atmosphäre" abgelaufen, sagte Innenminister Taib Cherkaoui. Vor allem junge Menschen seien zur Abstimmung gegangen.
Gleichberechtigung und Menschenrechte
Nach der neuen Verfassung sollen auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Schutz der Menschenrechte gewährleistet sein. Der König soll indes weiter oberster Befehlshaber der Armee sein, das Parlament auflösen dürfen und das letzte Wort in rechtlichen und religiösen Fragen haben.
Die marokkanische Demokratisierungsbewegung "20. Februar" hatte die Volksabstimmung boykottiert. Ihrer Meinung nach geht die vom König zugesagte Abtretung von Machtbefugnissen nicht weit genug.
Der seit 1999 regierende Mohammed VI. hatte die Verfassungsänderung erstmals im März unter dem Eindruck von Massenprotesten versprochen. Die Proteste in Marokko fielen kleiner aus in anderen arabischen Staaten wie Tunesien und Ägypten, wo die seit Jahrzehnten herrschenden Staatschefs aus ihren Ämtern gejagt wurden.
Mohammed war 1999 seinem Vater auf den Thron gefolgt, der das Land 38 Jahre lang regiert hatte. Er gilt als moderater Modernisierer und konnte bislang einige kleinere Erfolge bei der Verbesserung der Menschenrechtssituation und bei der Bekämpfung von Armut und Analphabetentum erzielen.
Für die Verfassungsreform zur Einschränkung der Machtbefugnisse von König Mohammed VI. votierten dem vorläufigen Ergebnis zufolge 98,49 Prozent der Wähler. Diese Zahl gab das Innenministerium in Rabat in der Nacht zum Samstag (02.07.2011) bekannt.
Die Reform sieht vor, die Befugnisse von Ministerpräsident, Parlament und Justiz zu erweitern, räumen dem König aber weiterhin die zentrale Rolle im politischen System ein.
Die Wahlbeteiligung lag nach ersten offiziellen Angaben bei mehr als 70 Prozent. Insgesamt waren etwa 13 Millionen Marokkaner aufgerufen, über das neue Grundgesetz abzustimmen. Das Referendum sei in "normaler Atmosphäre" abgelaufen, sagte Innenminister Taib Cherkaoui. Vor allem junge Menschen seien zur Abstimmung gegangen.
Gleichberechtigung und Menschenrechte
Nach der neuen Verfassung sollen auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Schutz der Menschenrechte gewährleistet sein. Der König soll indes weiter oberster Befehlshaber der Armee sein, das Parlament auflösen dürfen und das letzte Wort in rechtlichen und religiösen Fragen haben.
Boykott der Opposition
Die nordafrikanische Monarchie will mit der Reform verhindern, dass die prodemokratische Protestwelle in der arabischen Welt auf das Land übergreift.
Die marokkanische Demokratisierungsbewegung "20. Februar" hatte die Volksabstimmung boykottiert. Ihrer Meinung nach geht die vom König zugesagte Abtretung von Machtbefugnissen nicht weit genug.
Der seit 1999 regierende Mohammed VI. hatte die Verfassungsänderung erstmals im März unter dem Eindruck von Massenprotesten versprochen. Die Proteste in Marokko fielen kleiner aus in anderen arabischen Staaten wie Tunesien und Ägypten, wo die seit Jahrzehnten herrschenden Staatschefs aus ihren Ämtern gejagt wurden.
Mohammed war 1999 seinem Vater auf den Thron gefolgt, der das Land 38 Jahre lang regiert hatte. Er gilt als moderater Modernisierer und konnte bislang einige kleinere Erfolge bei der Verbesserung der Menschenrechtssituation und bei der Bekämpfung von Armut und Analphabetentum erzielen.
Autor: Thomas Grimmer (afp, dpa, dpad, rtr)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen